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   BAG, 12.04.1983 - 6 ABR 66/82   

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https://dejure.org/1983,17313
BAG, 12.04.1983 - 6 ABR 66/82 (https://dejure.org/1983,17313)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1983 - 6 ABR 66/82 (https://dejure.org/1983,17313)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1983 - 6 ABR 66/82 (https://dejure.org/1983,17313)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 6 ABR 66/82
    Zwar darf einem Bürger, der ein befristetes Rechtsmittel einlegt, nicht unter Hinweis auf die Verzögerung der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt werden, da er darauf vertrauen darf, daß die von der Deutschen Bundespost nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (BVerfG NJW 1977, 1233 m.w.N.; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 5o/77 - = AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977).
  • BGH, 28.06.1979 - VII ZB 2/79

    Anwalt - Verschulden - Frist - Kanzleiordnung - Büroorganisation - Eintragung der

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 6 ABR 66/82
    Dabei ist auf die Person des Säumigen und der gesamten Umstände abzustellen (BGH LM § 233 (K) ZPO Nr. 1; BGH VersR 1979, 961; Rosenberg/Schwab, ZPO, 13» Aufl., § 7o II S. 397, 398; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 233 Anm. 3) Hinsichtlich des Vers chuldens grades kann schon leichte 4 - Fahrlässigkeit genügen, da § 233 ZPO nicht nach dem Grad des Verschuldens unterscheidet (BGH VersR 1978, 521 f .; BAG Beschluß vom Io. September 1982 - 5 AZB 13/82 - unveröffentlicht).
  • BGH, 15.02.1978 - IV ZB 5/78

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 6 ABR 66/82
    Dabei ist auf die Person des Säumigen und der gesamten Umstände abzustellen (BGH LM § 233 (K) ZPO Nr. 1; BGH VersR 1979, 961; Rosenberg/Schwab, ZPO, 13» Aufl., § 7o II S. 397, 398; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 233 Anm. 3) Hinsichtlich des Vers chuldens grades kann schon leichte 4 - Fahrlässigkeit genügen, da § 233 ZPO nicht nach dem Grad des Verschuldens unterscheidet (BGH VersR 1978, 521 f .; BAG Beschluß vom Io. September 1982 - 5 AZB 13/82 - unveröffentlicht).
  • BAG, 10.09.1982 - 5 AZB 13/82
    Auszug aus BAG, 12.04.1983 - 6 ABR 66/82
    Dabei ist auf die Person des Säumigen und der gesamten Umstände abzustellen (BGH LM § 233 (K) ZPO Nr. 1; BGH VersR 1979, 961; Rosenberg/Schwab, ZPO, 13» Aufl., § 7o II S. 397, 398; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 233 Anm. 3) Hinsichtlich des Vers chuldens grades kann schon leichte 4 - Fahrlässigkeit genügen, da § 233 ZPO nicht nach dem Grad des Verschuldens unterscheidet (BGH VersR 1978, 521 f .; BAG Beschluß vom Io. September 1982 - 5 AZB 13/82 - unveröffentlicht).
  • LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20

    Reicht der Rechtsmittelführer die Berufungsbegründungsschrift in einem nicht

    Da § 233 ZPO nicht nach dem Grad des Verschuldens unterscheidet, kann hinsichtlich des die Wiedereinsetzung ausschließenden Verschuldensgrades schon leichte Fahrlässigkeit genügen (BAG 12.04.1983 - 6 ABR 66/82 -Juris; LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2012 - 8 Sa 346/11 - Juris) .
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